AGB

Comments Box SVG iconsUsed for the like, share, comment, and reaction icons

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich: Die allgemeinen Einschaltbedingungen gelten für alle Aufträge zur Einschaltung von Medienbeiträgen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen in trendguide Medien.
1.2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz der trendguide media gmbh + co kg.
1.3. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Gleichzeitig versichert der Auftraggeber in vollem Umfang die unbeschränkten Veröffentlichungsrechte der gestalteten Vorlagen, verbunden auch mit dem Recht der Bearbeitung für die crossmediale Nutzung.
Auf eventuelle Beschränkungen z.B. zeitlich oder nach Nutzungsart hat der Auftraggeber den Verlag schriftlich bei Auftragserteilung hinzuweisen. Der Mehraufwand für die Beachtung von Beschränkungen ist dem Verlag angemessen abzugelten (min. 100,00 E). Außer im Fall der schuldhaften Nichtbeachtung von Einschränkungen von Veröffentlichungsrechten, trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.

2. Auftragserteilung

Unsere Partner wollen eine neue Qualität von Info-Medien in Ihren Regionen für verschiedene Zielgruppen und Themen realisieren und damit national und international Maßstäbe setzen. Der Leser soll kompakte Informationen, hoch qualitativ aufbereitet in seinem spezifischen Umfeld finden.

3. Durchführung der Aufträge

3.1. Die Einschaltungen müssen dem Stil von trendguide entsprechen.
3.2. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Dies gilt insbesondere für Erstausgaben für die weder ein verbindlicher Erscheinungstermin noch ein Erscheinen gewährleistet werden kann. Der Verlag hat das Recht den Auftrag zu wandeln und in einem anderen trendguide mit gleicher Auflage und gleicher werblicher Zielgruppe nach Belieben zu platzieren. Sollte trendguide von diesem Wandlungsrecht nicht Gebrauch machen, gilt der Auftrag als storniert. Kosten die der Auftraggeber im Hinblick auf eine werbliche Schaltung getätigt hat, werden nicht erstattet. Rabatte für Schaltungen, die im Hinblick auf Folgeschaltungen, gleich aus welchem Grund entfallen, kann trendguide nachbelasten. Ausgenommen sind Schaltaufträge in bereits bestehenden Medien, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht werden.
3.3. Medienunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Bereitstellung der Unterlagen für das entsprechende Medium. Dieser ist verpflichtet, bis drei Wochen vor Erscheinen der gebuchten Ausgabe des trendguides der Redaktion die Genehmigung zur Publizierung der werblichen Einschaltung zu erteilen.
3.3.1. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Medienunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden.
3.3.2. Sollte der Verlag bzw. seine von ihm Beauftragten, beauftragt werden – entgeltlich oder unentgeltlich – für die Veröffentlichung in den Verlagsmedien Werbevorlagen zu erstellen, zu gestalten oder zu verändern, so liegen sämtliche Copyrights an dem geschaffenem Werk bei dem Verlag (Urheber und Werkschöpfer) soweit nicht ältere Rechte an gestellten Unterlagen (Bildrechte etc.) dem vorgehen. Das Entgelt für das Copyright für die Veröffentlichung in den trendguide Verlagsmedien ist mit Bezahlung der Anzeige abgegolten. Eine Verwendung des geschaffenen Werkes außerhalb der trendguide Verlagsmedien ist nur mit schriftlichem Einverständnis bzw. vereinbartem Entgelt möglich, davon unbenommen bleibt die Honorierung für die Gestaltungsarbeit. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Medienunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung (bei Übertragung über ISDN erlöschen sie sofort).
3.4. Wenn ungeeignete Vorlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird keine Verantwortung für schlechte Wiedergabe übernommen.
3.5. Bei telefonisch aufgegebenen Einschaltungen bzw. telefonisch veranlassten Textänderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen.
3.6. Für Fehler, die den Sinn der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
3.7. Wenn bei elektronischer Übermittlung der Vorlagen kein farbverbindliches Proof beigestellt wird, kann keine Verantwortung für die Wiedergabe übernommen werden. Geringe Farbtonabweichungen im Druck der Printausgaben sind produktionstechnisch bedingt und berechtigen nicht zu Reklamationen.
3.8. Jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch unwesentliche Fehler, die nicht sinnentstellend bzw. auch Druckfehler wird abgelehnt.
3.9. Probeabzüge bzw. elektronische Vorlagen werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zur Einschaltung als erteilt.
3.10. Reklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Einschaltbeleges bzw. der Veröffentlichung anerkannt.
3.11. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlußtermin, vorliegen. Der Verlag wird sich bei einer Festbuchung im Sinne der Schadensminderungspflicht um einen Ersatzkunden bemühen. Der Auftraggeber trägt die Differenz zwischen dem dann erzielten Erlös und den ihm zugesagten Einschaltpreis bis zu 100%.
3.12. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der zugesicherten crossmedialen Medialeistung erfüllt ist.

4. Verrechnung und Zahlungsbedingungen

4.1. Fälligkeit: Zahlbar bei Rechnungserhalt. Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages bzw. nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden.
4.3. Die Preise des Media-Auftrags verstehen sich exkl. MwSt., exkl. 5 % Werbeabgabe (nur für Erscheinungen in Österreich) sowie exkl. Layout.
4.4. Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.5. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
4.6. Belege an den Auftraggeber: Es werden bis zu fünf Stück der Druckexemplaren kostenlos geliefert. Stellt der Auftraggeber gleichzeitig eine Distributionsstelle für die Printmagazine dar, so werden bis zu 100 Exemplare kostenfrei geliefert.

5. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.

de_DEDeutsch